Fragen und Antworten
Was passiert als Nächstes?
F: Gibt es bereits potentielle Käufer für Saab?
A: Der Auswahlprozess um einen neuen Investor für Saab Automobile zu finden ist nun in eine intensivere Phase über getreten. Die Anzahl der Interessenten wurde neu definiert, wodurch 2-3 starke Kandidaten übrig bleiben, die alle sowohl die Fähigkeit als auch die Ambition besitzen, in Saab Automobile zu investieren.Die Identitäten der einzelnen Interessenten werden geheim gehalten um keine Beeinträchtigung der Verhandlungen herbei zu führen. Ein Ergebnis wird für Anfang dieses Sommers erwartet, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist

F: Wird Saab trotzdem den 9-5 und den 9-4X wie geplant einführen?
A: Die Arbeit am zukünftigen Saab Produktprogramm wird weitergeführt. Die  Produkteinführungen sind entscheidende Faktoren für die Zukunft von Saab. Die Finanzierung dieser Einführungen stellt ein Schlüsselelement des auszuarbeitenden Finanzierungsplans dar.

F: Wurde schon entschieden, wo die zukünftigen Modelle von Saab produziert werden?
A: Die 9-3 Reihe wird bereits in Trollhättan produziert, und die vollkommen neue 9-5 Reihe wird voraussichtlich ebenfalls dort hergestellt. Der 9-4X wird voraussichtlich in Mexiko produziert.

F: Wird die schwedische Regierung finanzielle Mittel bereitstellen?
A: Gespräche mit der schwedischen Regierung werden als mögliches Mittel zur Finanzierung fortgesetzt. Wir sind außerdem auf der Suche nach Interessenten, die sich möglicherweise an einer Finanzierung beteiligen oder Saab kaufen, sobald die Reorganisation abgeschlossen ist.

F: Wieso wird bereits ein Reorganisationsverfahren beantragt, obwohl die Gespräche mit der Regierung noch laufen?
A: Zeit ist ein wichtiger Faktor angesichts der sich verschlechternden Markt- und Finanzsituation. Die Reorganisation im Zuge des eröffneten  Verfahrens unterstützt die Liquidität des Unternehmens und garantiert so mehr Zeit für die Gespräche mit der schwedischen Regierung.

F: Ist die Reorganisation nicht eine andere Bezeichnung für Bankrott?
A: Nein, auf keinen Fall. Die schwedischen Rechtsvorschriften zur Reorganisation unterscheiden sich vom deutschen Insolvenzverfahren, d. h. es gibt keine direkte Parallele. Saab Automobile AB ist nicht insolvent im Sinne des deutschen Insolvenzrechts. Ziel des Reorganisationsverfahrens ist es vielmehr, eine Insolvenz gerade zu vermeiden.

F: Hat Saab Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) beantragt?
A: Ja. Gespräche zusammen mit GM und der schwedischen Regierung wurden bereits im November begonnen, und das offizielle Antragsdatum ist der 26. Januar 2009.

Wie wirkt sich das alles auf die Kunden aus?
F: Was bedeutet die Reorganisation für die Saab Händler?
A: Saab und insbesondere die Saab Deutschland GmbH werden das normale Tagesgeschäft hinsichtlich des Verkaufs, Services und Teilegeschäfts in allen Märkten aufrechterhalten. Unsere Saab Teams bleiben fokussiert und werden weiterhin unsere Vertriebs- und Servicepartner wie gewohnt unterstützen. Das Verfahren bei der Saab Automobile AB in Schweden hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Saab Deutschland GmbH.

F: Werden die Kunden weiterhin Saab Automobile kaufen?
A: Saab bleibt weiterhin eine starke Marke mit schwedischen Wurzeln, die über eine erstaunliche Produktpalette verfügt. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Kunden weiterhin Interesse an unserer Marke zeigen werden. Darüber hinaus werden wir unseren Kunden attraktive Angebote machen.

F: Kann Saab seinen derzeitigen Kunden auch zukünftig Serviceleistungen und Ersatzteile zusichern?
A: Ersatzteile und Zubehör werden Saab Kunden während des Reorganisationsprozesses weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

F: Was passiert mit der Saab Herstellergarantie?
A: Die Herstellergarantie für Fahrzeuge, die bereits verkauft wurden, bleibt weiterhin bestehen. Alle Garantieansprüche, die während des Reorganisationsprozesses geltend gemacht werden, werden so behandelt wie bisher.

F: Können sich Kunden darauf verlassen, dass die Garantieleistungen über die gesamte Garantiedauer gültig bleiben?
A: Alle Garantieansprüche, die während des Reorganisationsprozesses geltend gemacht werden, werden so behandelt wie bisher.

F: Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
A: Sie können entweder die extra dafür eingerichtete Hotline unter 01802249595 kontaktieren.

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